§ 1 BrennAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufsDer Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt. |
§ 1 BrennAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufsDer Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt. |