§ 29a BtMG 1981Straftaten(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. |
§ 29a BtMG 1981Straftaten(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. |