§
Verordnung über die Erhöhung der Schichtzulagen für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften zugewiesen sind (DBSchichtZulErhV)

Eingangsformel
§ 1Schichtzulage
§ 2Inkrafttreten