§ 1 DRiGBerufsrichter und ehrenamtliche RichterDie rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt. |
§ 1 DRiGBerufsrichter und ehrenamtliche RichterDie rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt. |