§
Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG)

§ 1Erfasste Unternehmen
§ 2Konzern
§ 3Arbeitnehmer, Betrieb
§ 4Zusammensetzung
§ 5Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 6Wahlvorschläge
§ 7Ersatzmitglieder
§ 7aNichterreichen des Geschlechteranteils
§ 8Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 9Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 10Wahlschutz und Wahlkosten
§ 11Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 12Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 13Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 14Verweisungen
§ 15Übergangsregelung