§ 24 DWGOrgane(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat. (3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig. |
§ 24 DWGOrgane(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat. (3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig. |