§ 8 EbertStiftGNeben- und ehrenamtliche TätigkeitDie Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig. |
§ 8 EbertStiftGNeben- und ehrenamtliche TätigkeitDie Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig. |