§
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (EfbV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Anforderungen an die Betriebsorganisation
§ 4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
§ 5Betriebstagebuch
§ 6Versicherungsschutz
§ 7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
§ 8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§ 9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§ 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
§ 11Überwachungsvertrag
§ 12Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
§ 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
§ 14Überwachungsausschuss
§ 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
§ 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
§ 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 18Unabhängigkeit von Sachverständigen
§ 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
§ 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
§ 21Kontrolle der Sachverständigen
§ 22Erstmalige und jährliche Überprüfung
§ 23Überwachungsbericht
§ 24Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
§ 25Gestaltung des Zertifikats
§ 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
§ 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
§ 28Entsorgungsfachbetrieberegister
§ 29Ordnungswidrigkeiten
§ 30Zugänglichkeit privater Regelwerke
§ 31Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2,§ 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2)Lehrgangsinhalte
Anlage 2(zu § 23 Satz 2)Mindestinhalt von Überwachungsberichten
Anlage 3(zu § 25)Vordruck für das Zertifikat