§ 1 EKFGErrichtung des SondervermögensEs wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. |
§ 1 EKFGErrichtung des SondervermögensEs wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. |