§ 1 EStDVAnwendung auf Ehegatten und LebenspartnerDie Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. |
§ 1 EStDVAnwendung auf Ehegatten und LebenspartnerDie Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. |