§ 133 FamFGInhalt der Antragsschrift(1) Die Antragsschrift muss enthalten:
(2) Der Antragsschrift sollen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden. |
§ 133 FamFGInhalt der Antragsschrift(1) Die Antragsschrift muss enthalten:
(2) Der Antragsschrift sollen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden. |