§ 1 FPfZGZiel des GesetzesDurch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert. |
§ 1 FPfZGZiel des GesetzesDurch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert. |