§ 9 HolzbhMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft. (2) Auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendende Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |
§ 9 HolzbhMstrVInkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft. (2) Auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendende Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden. |