§ 236 InsOVerbindung mit dem PrüfungsterminDer Erörterungs- und Abstimmungstermin darf nicht vor dem Prüfungstermin stattfinden. Beide Termine können jedoch verbunden werden. |
§ 236 InsOVerbindung mit dem PrüfungsterminDer Erörterungs- und Abstimmungstermin darf nicht vor dem Prüfungstermin stattfinden. Beide Termine können jedoch verbunden werden. |