§ 24 InvStGKein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-InvestmentfondsWenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen. |
§ 24 InvStGKein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-InvestmentfondsWenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen. |