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§
§ 9 JGG
Arten
Erziehungsmaßregeln sind
1.
die Erteilung von Weisungen,
2.
die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
§ 3
Verantwortlichkeit
§ 4
Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5
Die Folgen der Jugendstraftat
§ 6
Nebenfolgen
§ 7
Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8
Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
§ 9
Arten
§ 10
Weisungen
§ 11
Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12
Hilfe zur Erziehung
§ 13
Arten und Anwendung
§ 14
Verwarnung
§ 15
Auflagen
§ 16
Jugendarrest
§ 16a
Jugendarrest neben Jugendstrafe