§ 2 KfzHVLeistungen(1) Die Kraftfahrzeughilfe umfaßt Leistungen
(2) Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des § 9 als Darlehen erbracht. |
§ 2 KfzHVLeistungen(1) Die Kraftfahrzeughilfe umfaßt Leistungen
(2) Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des § 9 als Darlehen erbracht. |