§
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (KHV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich und Anlass
§ 2Umfang des Anspruchs
§ 3Kommunikationshilfen
§ 4Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
§ 5Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung