§ 3 LAnzVAbsichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten(1) Die Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten muss Folgendes enthalten:
(2) Der Absichtsanzeige ist eine Kopie der Vereinbarung oder Anerkennung der Primärhändler-Tätigkeit des Anzeigenden beizufügen. Die Vereinbarung oder Anerkennung muss von dem jeweiligen öffentlichen Emittenten oder einer in seinem Namen handelnden Person unterzeichnet sein. |