§ 13a LMEVVerbot der Einfuhr bestimmter LebensmittelEs ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen. |
§ 13a LMEVVerbot der Einfuhr bestimmter LebensmittelEs ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen. |