§ 23 LuftBOVerwendung des LuftfahrzeugsEin Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden. |
§ 23 LuftBOVerwendung des LuftfahrzeugsEin Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden. |