§ 1 MechatronikerAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Mechatronikers und der Mechatronikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |
§ 1 MechatronikerAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Mechatronikers und der Mechatronikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |