§ 19 MechatronikerAusbVZusatzqualifikation für bestehende BerufsausbildungsverhältnisseDie Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden. |