§ 3 MitbestGArbeitnehmer und Betrieb(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind
(2) Betriebe im Sinne dieses Gesetzes sind solche des Betriebsverfassungsgesetzes. § 4 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes ist anzuwenden. |
§ 3 MitbestGArbeitnehmer und Betrieb(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind
(2) Betriebe im Sinne dieses Gesetzes sind solche des Betriebsverfassungsgesetzes. § 4 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes ist anzuwenden. |