§ 1 NemVAnwendungsbereich(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das
(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente. |
§ 1 NemVAnwendungsbereich(1) Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verordnung ist ein Lebensmittel, das
(2) Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente. |