§ 8 OffshoreBergVVerfüllen nicht mehr genutzter BohrungenDer Unternehmer hat Bohrungen, die für eine Nutzung nicht in Betracht kommen oder nicht mehr genutzt werden,
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§ 8 OffshoreBergVVerfüllen nicht mehr genutzter BohrungenDer Unternehmer hat Bohrungen, die für eine Nutzung nicht in Betracht kommen oder nicht mehr genutzt werden,
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