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§
§ 34 PflKartV 1986
(Inkrafttreten)
§ 27
Angaben in besonderen Fällen
§ 28
Verschließung
§ 29
Wiederverschließung
§ 30
Kleinpackungen
§ 31
Abgabe in kleinen Mengen
§ 32
Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen
§ 33
§ 33a
Übergangsvorschrift
§ 34
Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1 Satz 1)Anforderungen an den Feldbestand
Anlage 2
(zu § 8 Absatz 1 Satz 2, § 15 Absatz 2, § 29 Absatz 2 Satz 2)Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
Anlage 3
(zu § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 3) Größe der Partien und Proben
Anlage 4
(zu § 24 Absatz 2, § 24a, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a)Angaben auf dem Etikett
Anlage 5
(zu § 33) Größensortierung