§ 57 PrüfbVAngaben zur Liquiditätslage von BausparkassenDas Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen. |
§ 57 PrüfbVAngaben zur Liquiditätslage von BausparkassenDas Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen. |