§ 15 PStGEintragung in das Eheregister(1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
(2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen
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§ 15 PStGEintragung in das Eheregister(1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
(2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen
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