§ 8 SÜGEinfache Sicherheitsüberprüfung(1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die
(2) Die zuständige Stelle kann von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn
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§ 8 SÜGEinfache Sicherheitsüberprüfung(1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die
(2) Die zuständige Stelle kann von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn
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