§ 29 SaatGGeschlossene AnbaugebieteDie Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten. |
§ 29 SaatGGeschlossene AnbaugebieteDie Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten. |