§ 3 SchBerG(1) Wer innerhalb der Schutzbereiche
(2) Befreiungen von der Genehmigungspflicht können zugelassen werden. |
§ 3 SchBerG(1) Wer innerhalb der Schutzbereiche
(2) Befreiungen von der Genehmigungspflicht können zugelassen werden. |