§ 43 SchfHwGRuhegeld wegen Versetzung in den RuhestandAm 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt. |
§ 43 SchfHwGRuhegeld wegen Versetzung in den RuhestandAm 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt. |