§ 2 See-BAVBerufsbezeichnung, staatliche AnerkennungDer Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt. |
§ 2 See-BAVBerufsbezeichnung, staatliche AnerkennungDer Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt. |