§ 40 SVertOInhalt des EröffnungsbeschlussesDer Beschluß über die Eröffnung des Binnenschiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens enthält außer den nach § 7 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 7 erforderlichen Feststellungen und Angaben insbesondere:
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§ 40 SVertOInhalt des EröffnungsbeschlussesDer Beschluß über die Eröffnung des Binnenschiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens enthält außer den nach § 7 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 7 erforderlichen Feststellungen und Angaben insbesondere:
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