§ 6 SGB 1Minderung des FamilienaufwandsWer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. |
§ 6 SGB 1Minderung des FamilienaufwandsWer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. |