§ 7a SGB 2Altersgrenze
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf den Ablauf des Monats, in dem ein Lebensalter vollendet wird von 1947 165 Jahren und 1 Monat 1948 265 Jahren und 2 Monaten 1949 365 Jahren und 3 Monaten 1950 465 Jahren und 4 Monaten 1951 565 Jahren und 5 Monaten 1952 665 Jahren und 6 Monaten 1953 765 Jahren und 7 Monaten 1954 865 Jahren und 8 Monaten 1955 965 Jahren und 9 Monaten 19561065 Jahren und 10 Monaten 19571165 Jahren und 11 Monaten 19581266 Jahren 19591466 Jahren und 2 Monaten 19601666 Jahren und 4 Monaten 19611866 Jahren und 6 Monaten 19622066 Jahren und 8 Monaten 19632266 Jahren und 10 Monaten ab 19642467 Jahren.
|