§ 16 SGB 3Arbeitslose(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
(2) An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. |
§ 16 SGB 3Arbeitslose(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
(2) An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. |