§ 161 SGB 3Erlöschen des Anspruchs(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. |
§ 161 SGB 3Erlöschen des Anspruchs(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. |