§ 353 SGB 3Ermächtigung zum Erlaß von VerwaltungsvorschriftenDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen. |
§ 353 SGB 3Ermächtigung zum Erlaß von VerwaltungsvorschriftenDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen. |