§ 84 SGB 3Lehrgangskosten(1) Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich
(2) Lehrgangskosten können auch für die Zeit vom Ausscheiden einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme übernommen werden, wenn
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§ 84 SGB 3Lehrgangskosten(1) Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich
(2) Lehrgangskosten können auch für die Zeit vom Ausscheiden einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme übernommen werden, wenn
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