§ 81 SGB 7Jahresarbeitsverdienst als BerechnungsgrundlageDie Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. |
§ 81 SGB 7Jahresarbeitsverdienst als BerechnungsgrundlageDie Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. |