§

§ 4 SKPersStruktAnpG

Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.