§ 4 SprAuGZahl der Sprecherausschußmitglieder(1) Der Sprecherausschuß besteht in Betrieben mit in der Regel (2) Männer und Frauen sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Sprecherausschuß vertreten sein. |
§ 4 SprAuGZahl der Sprecherausschußmitglieder(1) Der Sprecherausschuß besteht in Betrieben mit in der Regel (2) Männer und Frauen sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Sprecherausschuß vertreten sein. |