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§
§ 9 SprengV 2
(Berlin-Klausel)
-
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Allgemeine Anforderungen
§ 3
Ausnahmen
§ 4
Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung
§ 5
Bauartzulassung
§ 6
Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt
§ 7
Ordnungswidrigkeiten
§ 9
(Berlin-Klausel)
§ 10
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften)
Anhang
Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Anlage 1 zum Anhang
Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
Anlage 2 zum Anhang
Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
Anlage 3 zum Anhang
Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
Anlage 4 zum Anhang
Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
Anlage 5 zum Anhang
Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs
Anlage 6 zum Anhang
Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg
Anlage 7 zum Anhang
Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg