§ 114 StBerGEinleitung des berufsgerichtlichen VerfahrensDas berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht. |
§ 114 StBerGEinleitung des berufsgerichtlichen VerfahrensDas berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht. |