§ 168 StBerGInkrafttreten des Gesetzes(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. (2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. |