§ 189 StGBVerunglimpfung des Andenkens VerstorbenerWer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
§ 189 StGBVerunglimpfung des Andenkens VerstorbenerWer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |