§ 265e StGBBesonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen WettbewerbenIn besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 265c und 265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
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