§ 1 StipHVJährliche HöchstgrenzeDie Höchstgrenze gemäß § 11 Absatz 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes beträgt
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§ 1 StipHVJährliche HöchstgrenzeDie Höchstgrenze gemäß § 11 Absatz 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes beträgt
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